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Endgültiges Ende der Gesamtplanrechtsprechung bei Umstrukturierungen
Anmerkungen zum
Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies nach dem der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Der nachfolgende Beitrag stellt die praktischen Konsequenzen dieser neuen Rechtsprechung dar.
Die BFH-Rechtsprechung führt zu deutlichen Erleichterungen bei der praktischen Umsetzung von Umstrukturierungen. Das schwer greifbare Konstrukt des Gesamtplans kann insbesondere bei vorbereitenden Ausgliederungs- oder Übertragungsmaßnahmen im Rahmen von steuerneutralen Umstrukturierungen nicht mehr zur Versagung der Buchwertfortführung herangezogen werden.
Die Auswirkungen der Rechtsprechung beschränken sich aber nicht nur auf die Vorschriften der §§ 6 Abs. 3 EStG, 20 und 24 UmwStG. Vielmehr hat die Gesamtplanrechtsprechung wohl insgesamt als „Allzweckwaffe“ der Finanzverwaltung zur Verhinderung von als missbräuchlich angesehenen Gestalt...