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BFH 05.02.2015 III R 40/09, NWB 19/2015 S. 1368

Einkommensteuer | Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen bei nicht gestelltem Antrag im Wohnmitgliedstaat

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist nach dem , Fassbender-Firman NWB RAAAE-81138 dahin auszulegen, dass diese Vorschrift dem Beschäftigungsmitgliedstaat erlaubt, in seinen Rechtsvorschriften ein Ruhen des Anspruchs auf Familienleistungen vorzusehen, wenn im Wohnmitgliedstaat kein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen gestellt worden ist. (2) § 65 EStG in unionsrechtskonformer Auslegung erfüllt die Voraussetzungen für die in Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vorgesehene Ermächtigung.