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PiR Nr. 5 vom Seite 139

Der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Ausgewählte Aspekte

WP Moritz Diemers und Dr. Niklas B. Homfeldt

Zwecks Umsetzung der am verkündeten EU-Richtlinie 2013/50/EU in nationales Recht hat das BMF am den Referentenentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRL-ÄndRL) veröffentlicht. Vorgesehen sind vor allem Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des hierauf basierenden Verordnungsrechts. Besondere Relevanz zeitigen die vorgesehene Neuerung des bislang die Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung regelnden § 37x WpHG sowie die Änderung des auf die Überwachung von Unternehmensabschlüssen ausgerichteten § 37n WpHG i. V. mit § 342b HGB, auf die im Folgenden eingegangen wird.

Zülch, Zwischenberichterstattung (IFRS), infoCenter NWB CAAAC-32095

Kernaussagen
  • Mit der Einführung des Herkunftsstaatsprinzips gleicht sich Deutschland an die herrschende Praxis in Europa an. Durch die Anpassungen sollen Doppelprüfungen und Aufsichtslücken innerhalb der Europäischen Union vermieden werden.

  • Das neue Informationsinstrument des (Konzern-)Zahlungsberichts soll der Korruptionsbekämpfung durch Transparenz dienen.

  • Die Erweiterung der Anlassprüfung auf das Vorjahr dürfte keine relevanten Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben.

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