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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 R 224/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 5 Abs. 1 S. 1

Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte als Versorgungsträgerin für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 Nr. 19 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers als Zeiten der Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung der hauptamtlichen Mitarbeiter des Staatsapparates und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAE-89244

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