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Grunderwerbsteuer – Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH (BFH)
Der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft (; veröffentlicht am NWB FAAAE-86628).
Hintergrund:
Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder
mehrerer Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft begründet, unterliegt
u. a. der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder
mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des
Erwerbers allein vereinigt werden würden. Mit dem Anteilserwerb wird
grunderwerbsteuerrechtlich derjenige, in dessen Hand sich die Anteile
vereinigen, so behandelt, als habe e...