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Einkommensteuer – Aufschiebend bedingter Verkauf innerhalb der Veräußerungsfrist (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (; veröffentlicht am NWB SAAAE-87707).
Hintergrund:
Gemäß § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind
als sonstige Einkünfte steuerpflichtig u. a. Gewinne aus einem
Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, bei dem der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
Sachverhalt:
Der Kläger erwarb im März 1998 ein Grundstück. Er verkaufte es
wieder mit notariellem Vertrag vom , also nach neun Jahren, elf
Mo...