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NWB EV 5/2015 S. 147

Erbschaftsteuer – Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten (FG)

Kosten für die Entmüllung eines geerbten Wohngebäudes sind Kosten zur Verwaltung des Nachlasses und können deswegen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft die rechtliche Herrschaft über den Nachlass erlangt hat ( NWB XAAAE-84305).

Hintergrund:
Von dem Erwerb sind grds. die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 und 3 ErbStG).

Sachverhalt:
Streitig ist, ob der Kläger Entmüllungskosten des zum Nach-lass gehörenden Wohnobjekts als Nachlassverbindlichke...