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Grundlagen des Kaufvertragsrechts, Teil 2: Gewährleistungsrechte
In Anlehnung an Teil 1 des Beitrages „Grundlagen des Kaufvertragsrechts“ (siehe ) wird in diesem Beitrag näher auf die Gewährleistungsrechte beim Kauf eingegangen.
Rechte des Käufers
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet im Kaufrecht zwischen zwei Begriffen und zwar zwischen dem Recht aus der Gewährleistung und dem Recht aus der Garantie, welche bei Mängeln an einer gekauften Sache dem Käufer zustehen. Während die Gewährleistungsrechte sich gegen den Verkäufer richten und gesetzlich geregelt sind, stellen Garantieansprüche ein sog. einseitiges Leistungsversprechen des Verkäufers oder Herstellers dar. Weitere Rechte des Käufers sind das Rückgaberecht und das Widerrufsrecht.
Das Rückgaberecht ist in der Regel ebenfalls ein einseitiges Leistungsversprechen des Verkäufers, während das Widerrufsrecht ein gesetzlich geregeltes Verbraucherrecht ist, das jedoch nur bei bestimmten Kaufverträgen (z. B. Haustürgeschäften) zur Anwendung kommt.
Gewährleistungsrechte des Käufers
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist:
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→ Nachlieferung
(Umtausch) | → Nacherfüllung |
→ Nachbesserung | → Nacherfüllung |
Scheitern Nachlieferung und Nachbesserung,...