Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick Strafrecht, Teil 2
Auszubildende und Kanzleimitarbeiter kommen mit strafrechtlicher Materie in Kontakt, wenn Akten zur Einsichtnahme eingehen oder mit Mandanten eine Hauptverhandlung vorbereitet wird. In diesem zweiten Teil der Reihe werden wichtige Grundsätze und Begriffe sowie Straftaten und Strafmaße erläutert. Die sogenannten Tatbestände spielen dabei eine besondere Rolle, was am Beispiel des § 238 StGB (Stalking-Paragraph) erklärt wird.
Ablauf eines Strafverfahrens
Die Skizze im ersten Teil der Reihe () hat den Verlauf von der Eröffnung eines Vorverfahrens bis zum Beginn des Hauptverfahrens dargestellt. Die Unterscheidung der drei Verfahrensebenen ist für das Verständnis wichtig, der Gesetzgeber arbeitet hier auch mit den Begriffen Zwischen- und Hauptverfahren. Dies ist für Auszubildende mitunter verwirrend, da im Zwischenverfahren lediglich eine „Überprüfung“ des Gerichts stattfindet, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt. In Klausuren und der Abschlussprüfung sind daher folgende drei Verfahren zu unterscheiden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorverfahren (auch: Ermittlungsverfahren) | Einleitung durch die
Staatsanwaltschaft. |
↓ | |
Zwischenverfahren | Anklageerhebung der Staatsanwaltsc... |