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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1162/13 EFG 2015 S. 1850 Nr. 21

Gesetze: KStG § 8b Abs. 5, KStG § 8b Abs. 1, DBA-China Art. 10 Abs. 2, DBA-China Art. 24 Abs. 2 Buchst. a, DBA-Türkei 1985 Art. 10 Abs. 2, DBA-Türkei 1985 Art. 23 Abs. 1 Buchst. a, EStG § 3c Abs. 1

Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auch bei abkommensrechtlichem Schachtelprivileg

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 8b Abs. 5 KStG findet auch bei Schachtelprivilegien nach DBA Anwendung.

2. Nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik ist eine Anwendung der Regelung nicht auf den Fall der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG beschränkt (vgl. , BStBl II 2013, 89).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1366 Nr. 23
BB 2017 S. 537 Nr. 10
DStZ 2015 S. 900 Nr. 23
EFG 2015 S. 1850 Nr. 21
GmbH-StB 2015 S. 203 Nr. 7
HAAAE-88901

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