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FG Münster Urteil v. - 13 K 624/11 F EFG 2015 S. 704 Nr. 9

Gesetze: DBA Niederlande Art 13 Abs 5, DBA Niederlande Art 20 Abs 2 Satz 1, DBA Niederlande Art 13 Abs 1

Zuordnung von Dividendenzahlungen zu einer Betriebsstätte

Betriebsstättenvorbehalt, funktionale Zuordnung, geschäftsleitende Holding

Leitsatz

1) Die Betriebsstätte einer ausländischen Personengesellschaft (hier einer niederländischen C.V.) stellt abkommensrechtlich Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter dar.

2) Eine Dividendenzahlung wird nicht durch eine ausländische Betriebsstätte erzielt, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die ausländische Personengesellschaft geschäftsleitende Holdingfunktion für eine nachgeordnete Kapitalgesellschaft übernommen hat und die Beteiligung damit der Betriebsstätte funktional zuzurechnen ist.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1699 Nr. 29
BB 2015 S. 470 Nr. 9
DB 2015 S. 11 Nr. 8
DStR 2016 S. 6 Nr. 31
DStRE 2016 S. 1293 Nr. 21
EFG 2015 S. 704 Nr. 9
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2015 S. 427
PIStB 2015 S. 117 Nr. 5
VAAAE-88889

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