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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichem Reihengeschäft
Bei einem Reihengeschäft innerhalb der EU wird die Umsatzsteuerfreiheit im Zweifel für die erste Lieferung in der Lieferkette gewährt. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Vermutung des § 3 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 1 UStG. Das Problem kann anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden:
[i]Zwei Lieferungen mit nur einer WarenbewegungBei einem Reihengeschäft zwischen A, B und C finden zwei Lieferungen statt, nämlich zwischen A und B sowie zwischen B und C, aber es erfolgt nur eine einzige Warenbewegung, nämlich von A nach C. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Warenbewegung der ersten Lieferung von A an B oder aber der zweiten Lieferung von B an C zugeordnet werden kann.
[i]Im Zweifel Zuordnung zur ersten LieferungNach dem BFH erfordert diese Zuordnung eine umfassende Würdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls; es kommt also nicht auf etwaige Absichtserklärunge...