Zugriff auf die Einzelverkaufsdaten der Warenwirtschaft ist zumutbar
BFH stützt Herausgabeverlangen der Finanzverwaltung
Die [i]Einzelaufzeichnungspflicht auch bei Einzelhändlern Finanzgerichte waren unterschiedlicher Ansicht – der BFH hat nun entschieden und sein lange erwartetes Urteil vom veröffentlicht: Die steuerliche Betriebsprüfung darf auf die Einzelverkaufsdaten eines Einzelhändlers zugreifen, die dieser mit seinem PC-Kassensystem in der Warenwirtschaft speichert; es ist ihm zumutbar, diese Daten herauszugeben. Anders als in einer viel zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1966 ist es mit dem im Urteilsfall eingesetzten modernen Kassensystem problemlos möglich, auch den Verkauf von Waren von geringem Wert an eine Vielzahl unbekannter Kunden lückenlos aufzuzeichnen und die Daten der Bp zugänglich zu machen. Der BFH widersprach also der Ansicht des FG Hessen in der Erstinstanz, das einen Datenzugriff noch abgelehnt hatte (). VRIFG Bernd Rätke stellt das Urteil in Steuerrecht aktuell auf Seite 390 kurz vor und wird in der nächsten Ausgabe diese Entscheidung dann ausführlich analysieren.
Im [i]Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen Top Beitrag dieser BBK-Ausgabe geht es diesmal um die Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen. Hierzu hatte das IDW vor einiger Zeit zwei aktualisierte Stellungnahmen zur Rechnungslegung veröffentlicht, die Jochen Lang und Lars-Oliver Farwick ab Seite 407 ausführlich vorstellen. Dabei arbeiten sie heraus, warum die beiden Stellungnahmen leider Fragen offen lassen und inwieweit die vom Steuerrecht abweichende Rücklagenbildung im Handelsrecht dann zu Problemen führt. Sie plädieren dafür, letztlich im Einzelfall tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um gesetzlichen und satzungs-rechtlichen Anforderungen zu genügen.
Außerdem [i]Rabattgewährung in der Lieferkette, Investitionscontrolling und Konzerneigenkapitalspiegelin diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar von Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert geht es ab Seite 398 um die Rabattgewährung in einer Lieferkette und die Vorsteuerkorrektur dabei. Dieses Thema betrifft Einkaufsgemeinschaften, wenn der Rabatt vom Hersteller dem Endabnehmer gewährt wird und nicht der eigentlich erwerbenden Gemeinschaft. Prof. Dr. Ludwig Hierl stellt für das Berichtswesen eine Standardlösung für das Investitionscontrolling vor und Prof. Dr. Carsten Theile analysiert den Entwurf eines neuen Standards zum Konzerneigenkapitalspiegel.
Dass [i]ReformRadar auf www.nwb.de der Gesetzgeber nicht müde wird, die steuerliche Fachwelt mit frischen Gesetzen zu versorgen, lässt sich dem Beitrag von Prof. Dr. Frank Hechtner entnehmen. Er stellt ab Seite 403 die drei aktuellen Vorhaben knapp und kompakt vor, die dann nach ihrer Verabschiedung ausführlich in dieser Zeitschrift vorgestellt werden.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 385
HAAAE-88846