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Beratungs- und Belehrungspflichten des Steuerberaters
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-88606 Die komplizierte und sich dauernd ändernde Steuerrechtsmaterie führt beinahe zwangsläufig dazu, dass Steuerberater zunehmend mit Haftpflichtansprüchen ihrer Auftraggeber wegen (angeblicher) Verletzung von Beratungs- und Belehrungspflichten überzogen werden. Für Steuerberater ist es daher wichtig zu wissen, wie sie sich wirksam gegen die vielfach auch unberechtigten Vorwürfe ihrer Auftraggeber wehren können.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Auftrag als Grundlage
[i]Ausführliche Befragung des Mandanten und schriftliche FixierungAusgehend von der Erkenntnis, dass Beratungs- und Belehrungspflichten nur in den Grenzen des erteilten Auftrags bestehen, sind diese im Auftrag möglichst präzise festzulegen. Dazu ist eine ausführliche Befragung des Auftraggebers erforderlich, damit Sachverhalt sowie Wünsche und Interessenlage des Auftraggebers präzise festgestellt werden können. Grds. darf sich der Steuerberater auf die ihm vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und überlassenen Unterlagen stützen und diese als sachlich richtig zugrunde legen. Unklarheiten hat er durch Rückfragen und Erörterungen mit dem Auftraggeber zu klären. Im Hinblick auf einen späteren Haftpflichtprozess sollte der Auftrag stets schr...