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Angekündigte Rechnung und Zurückbehaltungsrecht vs. Herausgabepflicht von Handakten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-88605 Mit Urteilen vom - AnwZ (Brfg) 72/13 NWB BAAAE-80543 und AnwSt (R) 5/14 NWB KAAAE-83923 hat sich der BGH mit der Herausgabepflicht von Handakten des Rechtsanwalts befasst. Er hat diese rein zivilrechtliche Pflicht zur Berufspflicht erklärt und konnte damit einer Pönalisierung der Nichtherausgabe stattgeben. Dies hat auch Konsequenzen für die Herausgabepflicht von Handakten eines Steuerberaters. Leider muss der Steuerberater in Zukunft noch vorsichtiger mit der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts umgehen; das Druckmittel des Zurückbehaltungsrechts verliert immer mehr an Gewicht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die anwaltliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten
[i]Berufspflichtverstoß, wenn Mandant Unterlagen zur Prozessführung benötigtDer BGH erkennt zunächst, dass es eine berufsrechtliche Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe von Handakten gibt. Eine ausdrückliche berufsrechtliche Regelung existiert allerdings nicht. Der BGH leitet diese Pflicht jedoch aus der umstrittenen Generalklausel des § 43 BRAO i. V. mit §§ 675, 666 BGB ab und bejaht eine Herausgabepflicht bei groben Verstößen gegen eine Berufspflicht. Er ist der Auffassung, dies sei immer dann der Fall, wenn der Mandant die Unterlagen zur Prozessführung benötige. Allerding...