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BGH 01.04.2015 IV ZR 487/14, NWB 18/2015 S. 1304

Versicherungsvertragsrecht | Widerrufsrecht bei fehlender Verbraucherinformation

Der klagende Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer die Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung geltend gemacht. Die Versicherung wurde auf Antrag des Versicherungsnehmers zum nach dem Policenmodell (§ 5a VVG a. F.) abgeschlossen. Im März 2007 kündigte der Versicherungsnehmer den Vertrag und der Versicherer zahlte den Rückkaufswert aus. Der Versicherungsnehmer erklärte im Dezember 2009 den Widerspruch nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. und machte [i]Welker, NWB 22/2014 S. 1636die Rückzahlung aller auf die Verträge geleisteten Beiträge geltend. Der BGH hält den Anspruch auf Prämienrückzahlung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB – anders als die Vorinstanzen – für begründet. Der BGH hat darauf abgestellt, dass der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsschein keine Verbrauch...