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Bilanzierung | Betreiber eines „dualen Systems“ dürfen Rückstellungen bilden
Die Betreiber eines „dualen Systems“ können für noch zu erbringende Verwertungs- und Versorgungsleistungen steuermindernde Rückstellungen bilden. Dies entschied das .
Aufgabe der dualen Systeme ist, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen zu organisieren. Finanziert wird das System über ein Entgelt, das die Hersteller und Vertreiber von verpackten Produkten für ihre Beteiligung an einem dualen System bezahlen. Geklagt hatte eine Recycling-GmbH, die in ihrem Jahresabschluss eine steuerliche Rückstellung für noch zu entsorgende Verpackungen bildete. Sie begründete die [i]Berechnungsprogramm „Rückstellungen – Berechnung gem. Steuer- und Handelsrecht“ NWB AAAAE-22254 Rückstellung im Wesentlichen damit, dass am Ende des Jahres noch Verpackungen im Wirtschafts- und Abfallkreislauf unterwegs seien, di...