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NWB Nr. 18 vom Seite 1296

Betriebsprüfer haben Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme

Christian Herold

Mit Urteil vom - X R 42/13 NWB AAAAE-88374 und zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tag (X R 29/13 NWB RAAAE-88364 und X R 47/13 NWB VAAAE-88380) hat der BFH entschieden, dass die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung auch auf die Kasseneinzeldaten zugreifen darf, wenn diese z. B. in Warenwirtschaftssystemen gesondert aufgezeichnet werden. Im Streitfall verwendete die buchführungspflichtige Klägerin ein speziell für Apotheken entwickeltes PC-gestütztes Erlöserfassungssystem mit integrierter Warenwirtschaftsverwaltung. Ihre Tageseinnahmen wurden über modulare PC-Registrierkassen erfasst, dann durch Tagesendsummenbons ausgewertet und als Summe in ein manuell geführtes Kassenbuch eingetragen. Anlässlich einer Außenprüfung verweigerte die Klägerin der Finanzbehörde den Datenzugriff auf ihre Warenverkäufe mit der Begründung, sie sei nicht zu Einzelaufzeichnungen verpflichtet.

Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verpflichtet war und die Kassendaten der Finanzbehörde in elektronisch verwertbarer Form überlassen musste. Die Buchführung müsse stets einen zuverlässigen Einblick in den Ablauf all...