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Koalitionsspitzen beschließen Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
[i] CDU/CSU und SPD online Die Koalitionsspitzen haben auf ihrer Klausurtagung am beschlossen, Alleinerziehende stärker steuerlich zu entlasten und den Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) anzuheben.
[i]infoCenter „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ NWB LAAAD-20240 Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € gibt es seit 2004; er gilt bislang pauschal, d. h. unabhängig davon, wie viele Kinder in dem Haushalt leben. Nun soll der Entlastungsbetrag rückwirkend zum um 600 € auf 1.908 € angehoben und zudem gestaffelt werden. Damit können für das erste Kind 1.908 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 € Entlastung oben drauf. Eine Mutter oder ein Vater mit mittlerem Einkommen und zwei Kindern hätte damit rund 200 € jährlich mehr in der Haushaltskasse.
Mit der [i]Hörster, NWB 17/2015 S. 1240 geplanten Änderung wird eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, Alleinerziehende steuerlich stärker zu fördern. Die Änderungen werden vermutlich im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit berücksichtigt (s. hierzu Hörster, NWB 17/2015 S. 1240; Hechtner, NWB 13/2015 S. 896). Das Gesetz s...