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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 156

Wie darf der Steuerberater seine betriebswirtschaftliche Beratung bewerben?

Berufsordnung erlaubt zahlreiche Maßnahmen

Dr. Bernd Fischl und Rita Achatz

Alles aus einer Hand! Angesichts der Tatsache, dass der Berufstand eine jährliche Zuwachsrate von ca. drei Prozent zu verzeichnen hat, liegt es für Steuerberater nahe, das eigene Spektrum zu erweitern, um sich von der wachsenden Konkurrenz abzuheben. Der Mandantschaft mehr bieten als die klassischen Dienstleistungen Buchführung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen und Erstellung von Jahresabschlüssen; kurz: betriebswirtschaftliche Beratung! Steuerberater, die sich für diesen Weg entscheiden, sollten ihre erweiterten Beratungsleistungen auch werblich vermarkten, denn diese werden nicht von allen Mandanten automatisch erwartet. Dabei müssen sie aber rechtliche Schranken beachten.

I. Steuerberater als Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Beratung

Die „klassische“ Steuerberatung beinhaltet die Kernleistungen Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Steuerberater wird mittlerweile jedoch immer häufiger zum Ansprechpartner für die komplette betriebswirtschaftliche Beratung. Von der Existenzgründung über Aufbauberatung, Zukauf, Verkauf bis zur Liquidation kann und sollte der ...