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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 3317/12

Gesetze: SGB 11 § 23; SGB 11 § 110 Abs 3

Leitsatz

Leitsatz:

Bestand bei Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes am 1. Januar 1995 keine Vorsorgepflicht nach § 23 SGB XI und trat diese zu einem späteren Zeitpunkt ein, obwohl durchgängig ein privater Versicherungsvertrag für die Gewährung von Krankenhausleistungen bestand, richten sich die vom Versicherungsunternehmen für einen neuen Vertrag anzubietenden Versicherungsbedingungen nach § 110 Abs. 3 SGB XI (Anschluss -, in [...]).

Fundstelle(n):
NAAAE-88724

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