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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 2196/14

Gesetze: SGB 10 § 39 Abs 2; SGG § 96 Abs 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Bescheid, mit dem Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bewilligt werden, wird nicht gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Rechtsstreites gegen einen Bescheid, mit dem ab einem früheren Zeitpunkt die Gewährung solcher Leistungen abgelehnt worden ist. Streitgegenständlich ist in diesen Fällen nur der Zeitraum zwischen der (ersten) Antragstellung bei der Behörde und der Leistungsbewilligung durch den nicht streitgegenständlichen Bescheid.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAE-88723

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