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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 5195/13

Gesetze: SGB 4 § 7; SGB 4 § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Polnische Staatsangehörige, die in den Jahren 2006 bis 2008 bei einer deutschen Baufirma als sog Asphaltleger (hier: Schneiden von Grabenkanten) tätig waren und für ihre Arbeit ein Entgelt nach der Anzahl der geleisteten Stunden erhielten, übten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Fundstelle(n):
JAAAE-88721

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