Personen, die im Auftrag eines Museums Führungen mit einer Dauer von 60 bis 90 Minuten durchführen, unterliegen als sog freie Mitarbeiter nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn der zeitliche Rahmen der Führungen und das Honorar vorab festgelegt werden, eine Zuweisung anderer Aufgaben durch das Museum nicht zulässig ist und auch nicht erfolgt, sie für die Durchführung ihrer Aufgabe keine Einzelweisungen erhalten mussten und auch nicht erhielten und die Anpassung an die Betriebsabläufe des Museums (Organisation der Führungen durch das Museum) lediglich unvermeidbaren organisatorischen Sachzwängen geschuldet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 12 Nr. 10 DStR 2017 S. 1332 Nr. 24 ZAAAE-88720
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