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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3297/14

Gesetze: SGB 5 § 13; SGB 5 § 27; SGB 5 § 135

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der GKV haben keinen Anspruch auf eine Behandlung mittels Kopforthese (Behandlungsjahr 2013). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um eine ärztliche Behandlungsmethode oder um die Versorgung mit einem Hilfsmittel handelt.

Fundstelle(n):
IAAAE-88717

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