BFH - IV R 50/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 32b Abs 1 Nr 3, EStG § 15b, AO § 180 Abs 5
Rechtsfrage
Erzielt eine nach englischem Recht gegründete Personengesellschaft (General Partnership) mit Sitz in Großbritannien, die dort ein Büro und eine professionelle Organisation unterhält und einen Beratervertrag mit einem Goldmarktexperten abgeschlossen hat, aber keine Geschäfte für Dritte ausführt und die Goldgeschäfte ausschließlich über Kauf- und Verkaufsorder an ihre hierbei im eigenen Namen auftretende depotführende Bank tätigt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb? - Handelt es sich ggf. um ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG?
Ausland; Gewerbebetrieb; Gold; Negativer Progressionsvorbehalt; Steuerstundungsmodell; Vermögensverwaltung
Fundstelle(n):
XAAAE-88563