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Track 18 | Vermietung: Kosten für ein Blockheizkraftwerk als Erhaltungsaufwand
Beim für Vermietungseinkünfte zuständigen IX. Senat des BFH ist die interessante Frage anhängig, ob sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn eine bestehende Heizungsanlage in einem zu Wohnzwecken vermieteten Objekt durch ein Blockheizkraftwerk ersetzt wird. Das FG Rheinland-Pfalz hat dies in erster Instanz bejaht.
Auch das nächste anhängige Verfahren ist für Vermieter bedeutsam.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte jüngst in erster Instanz die interessante Frage zu entscheiden: Sind die Aufwendungen für ein Blockheizkraftwerk, das als Ersatz für eine defekte Heizung in ein vermietetes Wohnhaus eingebaut wird, sofort als Erhaltungsaufwendungen abzugsfähig?
Die Steuerrichter aus Neustadt an der Weinstraße haben dies zu Gunsten des Vermieters bejaht. Ob der BFH das genauso sieht, werden wir bald erfahren. Das Aktenzeichen in München lautet: .
Anm. der Redaktion:
Bitte beachten Sie: Nach dem Aufzeichnungstermin dieser Ausgabe wurde bekannt, dass die Zurücknahme der Revision erfolgte. Das Verfahren ist erledigt.