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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 11 | Erbschaftsteuer: Anwendungsbereich für Bewertungsabschlag erweitert

Der Bewertungsabschlag von 10 % nach § 13c ErbStG für bebaute Grundstücke, die zu Wohnzwecken vermietet werden, ist nach einem erfreulichen Urteil des BFH auch dann zu gewähren, wenn die Immobilie beim Tode des Erblassers zwar noch nicht vermietet, aber dazu bestimmt war. Geklärt haben die Richter auch, dass der Erwerb eines Grundstücks mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude ebenso wenig begünstig ist wie der Erwerb eines Erbbaugrundstücks.

Als Nächstes möchten wir Sie auf drei Entscheidungen des II. Senats des Bundesfinanzhofs aufmerksam machen. Es geht um die Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für bebaute Grundstücke, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Diese sind nur mit 90 % ihres Wertes anzusetzen. In Höhe von 10 % wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen. Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des BFH, Hermann-Ulrich Viskorf, haben die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Bundesrichter wichtige Zweifelsfragen geklärt.

Der BFH hat den Anwendungsbereich der Vorschrift ausgeweitet. Nach Auffassung der Finanzverwaltung in den ErbStR setzt die Steuerbegünstigung voraus, dass die geerbte Immobilie im Zeitpunkt der Steuerentstehung zu Wohnzwecken vermi...