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Track 09-10 | Abfärberegelung: Bagatellgrenze bei geringfügigen gewerblichen Einkünften
Erzielt eine Personengesellschaft hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit und übt daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit aus, sind nicht alle Einkünfte insgesamt als gewerbliche Einkünfte anzusehen (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Mit dieser Konkretisierung hat der BFH für Rechtssicherheit gesorgt.
Track 09 | Aktuelle BFH-Entscheidungen schaffen Klarheit
Zuweilen kommt es ja vor, dass der Bundesfinanzhof den Gesetzgeber spielt. Und in die Bresche springt, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die Legislative selbst keine Regelung trifft. So ist es jüngst auch bei der Abfärberegelung gewesen. Der VIII. Senat des BFH hat die Bagatellgrenze konkretisiert.
Erzielt eine Freiberufler-Personengesellschaft – zum Beispiel eine Gemeinschaftspraxis aus Ärzten oder eine Rechtsanwalts-Sozietät – hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit und übt daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit aus, so gilt nach der neuen Sichtweise d...