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Track 07-08 | Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit bei Rentnern und Pensionären
Bei der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind nach einem aktuellen BFH-Urteil Einkünfte des Steuerpflichtigen, denen keinerlei aktive Tätigkeit zugrunde liegt, nicht zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für Alterseinkünfte wie Pensionen oder Renten. Die Richter haben zudem bei Arbeitszimmern in Kellerräumen, die vom Standard her Wohnräumen entsprechen, einen steuerzahlerfreundlichen Aufteilungsmaßstab zugelassen.
Track 07 | Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
Das nächste Urteil hat der Bundesfinanzhof so interessant gefunden, dass es auf der Jahrespressekonferenz des obersten deutschen Steuergerichts vom Vorsitzenden Richter des VIII. Senats des BFH, Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, den Medien präsentiert wurde. Das häusliche Arbeitszimmer, einst als „Steuersparmodell des kleinen Mannes” geadelt, ist eben immer noch für eine Meldung gut. Es wäre daher keineswegs überraschend, wenn Sie von Mandanten auf die jüngste BFH-Entscheidung angesprochen werden.
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann unbegrenzt steuermindernd geltend gemacht werden, w...