Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 04 | Umsatzsteuer: Steuerfreiheit bei Mammographie-Screening-Projekten
Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. tätigen Radiologen mit der Erstellung und Befundung von Mammographien im Rahmen eines Screening-Projekts – ebenso wie der programmverantwortliche Arzt – steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG, da es sich um therapeutische Leistungen handelt. Soweit jedoch lediglich Praxisräume, medizinische Geräte und medizinisches Personal entgeltlich überlassen werden, stellt dies eine einheitliche steuerpflichtige Leistung dar.
Die Befreiung von Heilbehandlungsleistungen bei der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG ist ohne Zweifel ein Dauerbrenner. Hierzu möchten wir Sie jetzt über eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main informieren. Konkret geht es um die Leistungen von Ärzten im Rahmen eines Mammographie-Screening-Projekts. Hierbei handelt es sich um ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen ab 50 Jahren.
An einem Screening-Projekt sind mehrere Ärzte – oder Ärztegemeinschaften – beteiligt. Zum einen der Arzt, der den besonderen Versorgungsauftrag zur Durchführung des Mammographie-Screenings in einer bestimmten Region eines Landes von der kassenärztlichen Vereinigung erhalten hat. Dieser ist gegenüber der...