Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um die Instandhaltungsrückstellung
Leitsatz
Beim Erwerb von Eigentumswohnungen im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage für
die Grunderwerbsteuer um den auf die erworbenen Wohnungen entfallenden Anteil an der Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 8 DStRE 2016 S. 366 Nr. 6 DStZ 2015 S. 360 Nr. 10 EFG 2015 S. 948 Nr. 11 UVR 2015 S. 264 Nr. 9 FAAAE-88504
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