StuB Nr. 8 vom Seite 1

Die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… handels- und steuerrechtliche Besonderheiten

Die betriebliche Altersversorgung wird vermutlich – u. a. aufgrund der demographischen Entwicklung – als möglicherweise notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rente zukünftig eine wachsende Bedeutung erlangen, wobei insbesondere die Direktzusage als eine der fünf möglichen Durchführungsformen große Relevanz aufweist. Aufgrund der bilanziellen Größenordnung haben selbst kleinere Änderungen der Bewertungsparameter zumeist signifikante Auswirkungen sowohl auf das Bilanzbild als auch auf das Jahresergebnis. Während sich handelsrechtlich für die notwendige Pensionsrückstellung nur wenige konkrete gesetzliche Vorgaben finden, ist im Gegensatz dazu aus steuerlicher Sicht insbesondere § 6a EStG zu berücksichtigen, der vielfältige Bestimmungen sowohl in Bezug auf Ansatz als auch Bewertung enthält. Konzeptionell ist das steuerliche Teilwertverfahren dabei aber mit dem handelsrechtlichen Teilwertverfahren identisch. Mayer/Dietrich stellen ab S. 283 die handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen dar.

Gewinneinkünfte und neues Reisekostenrecht

Das BMF hat sich mit Schreiben vom zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie von Reisekosten geäußert. Diese Verwaltungsanweisung war wegen der zum eingetretenen Reisekostenreform notwendig. Die maßgeblichen Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts werden von der Finanzverwaltung über die Überschusseinkünfte hinaus auch auf Gewinneinkünfte angewandt; damit soll der gebotenen Gleichbehandlung der Überschusseinkünfte mit den Gewinneinkünften Rechnung getragen werden. Für eine solche Gleichstellung hat sich jüngst auch der BFH mit Urteilen vom und vom ausgesprochen. Diese aktuellen Entscheidungen des BFH sind – wenngleich noch zum Recht vor 2014 ergangen – auch bei der Anwendung des neuen Rechts zu berücksichtigen. Seifert behandelt ab S. 294 die Problematik mit vielen Beispielsfällen.

Mindestlohn – Bürokratiemonster oder notwendige Regelung?

Seit dem gilt ein Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitarbeitsstunde. Mit dem Mindestlohngesetz sieht die Regierungskoalition in Berlin eine wesentliche sozialpolitische Frage geklärt, indem insbesondere im Niedriglohnsektor jetzt Gerechtigkeit geschaffen werden soll. Gegen dieses Gesetz sind verschiedene Interessengruppen Sturm gelaufen, vor allem werden die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten als Bürokratiemonster bezeichnet. Auch nach gut 100 Tagen Mindestlohn ebbt die Diskussion nicht ab. Schumm stellt ab S. 305 die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie Haftung der Arbeit- und Auftraggeber dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 8/2015 Seite 1
NWB HAAAE-88483