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Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland
Am hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen Referentenentwurf zur Umsetzung des europäischen Gesetzgebungspakets zur Abschlussprüferreform an betroffene Verbände zur Stellungnahme verschickt. Der 44-seitige Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) gibt den Unternehmen des öffentlichen Interesses die maximal mögliche Flexibilität: Hinsichtlich der neu einzuführenden Pflichtrotation von Prüfungsgesellschaften wird seitens des BMJV die Verlängerung auf die Höchstdauern von 20 bzw. 24 Jahren angestrebt. Die Zulässigkeit von Steuerberatungsleistungen orientiert sich an den geltenden Vorgaben in § 319a HGB. Zu einer breitereren Diskussion im Berufstand werden allerdings die geplanten Berichtsvorgaben für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen führen: Im Sinne einer einheitlichen Berichterstattung soll das neue Format zu Bestätigungsvermerken für Unternehmen des öffentlichen Interesses auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen ausgeweitet werden. Für die Breite der gesetzlichen Abschlussprüfungen sind auch andere AReG-Elemente neu, wie die Branchenkenntnis sämtlicher Prüfungsausschussmitglieder, eine verst...