Bewertung der Einlage von nicht börsennotierten Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
volle Berücksichtigung des bei der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erlittenen Verlustes bei der Rückzahlung von Beträgen
aus dem steuerlichen Einlagekonto
Leitsatz
1. Nach § 17 Abs. 4 S. 1 EStG gilt als Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG auch die Auflösung einer Kapitalgesellschaft
und die Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG.
2. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen auch verdeckte Einlagen des Gesellschafters, die mit
dem gemeinen Wert zu bewerten sind.
3. Der gemeine Wert von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG aus Verkäufen
abzuleiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen.
4. Die Umrechnung von in US $ bewerteten Anteilen in EUR Beträge hat zu dem amtlichen Umrechnungskurs zum Einlagezeitpunkt
und nicht zu den amtlichen Umrechnungskursen der jeweiligen Zeitpunkte der Anschaffung zu erfolgen.
5. Die Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG im Rahmen einer Liquidation ist nicht
als Einnahme i. S. v. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG anzusehen, wenn sie die Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 5 DStRE 2016 S. 321 Nr. 6 EFG 2015 S. 885 Nr. 11 GmbH-StB 2015 S. 204 Nr. 7 GmbHR 2015 S. 781 Nr. 14 Ubg 2016 S. 227 Nr. 4 GAAAE-88119
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