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FG Baden-Württemberg  v. - 1 K 1103/13

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG § 2 Abs. 1UStG § 3 Abs. 9UStG § 3a Abs. 1UStG § 3a Abs. 2UStG § 12UStG § 22AO § 162 Abs. 1AO § 125FGO § 74FGO § 96 Abs. 1 S. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 100 Abs. 1 S. 1GG Art. 105 GG Art. 106

Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umsatzsteuer

Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Die Abgabenordnung und das Umsatzsteuergesetz sind verfassungsgemäß.

2. Die Zahlung von „Spenden” für eine Tätigkeit als Rechtsbeistand ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, unabhängig davon, wie die Beteiligten die Zahlung bezeichnen.

3. Erklärt der Unternehmer seine Umsätze nicht, ist das FA nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO dem Grunde und der Höhe nach zur Schätzung befugt.

4. Die Steuererhebung durch Finanzämter der BRD ist zulässig und verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
UStB 2015 S. 154 Nr. 6
WAAAE-88118

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