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DRSC veröffentlicht E-DRS 30 „Kapitalkonsolidierung“ und E-DRS 31 „Konzerneigenkapital“
E-DRS 30 konkretisiert die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB und regelt Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung. Der Entwurf geht deutlich über den Umfang des bisher geltenden Standards DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ hinaus.
U. a. werden detailliertere und zum Teil neue Regelungen getroffen für die bilanzielle Abbildung von Kaufpreisanpassungsklauseln, den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden in der Neubewertungsbilanz, die Behandlung von technischen passiven Unterschiedsbeträgen, für Auf- und Abstockungen von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Kontrollwechsel und für Übergangskonsolidierungen (wie bspw. beim Übergang von der Vollkonsolidierung auf die Quotenkonsolidierung, die Eq...