Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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XXII. Dauerakte
WP/StB Markus Grötecke, Geschäftsführer DORNBACH GMBH, Mainz
1. Hinweise zur Führung einer Dauerakte
Der Abschlussprüfer hat zur Stützung seiner Prüfungsaussagen dienende Prüfungsnachweise in Arbeitspapieren zu dokumentieren, soweit sie nicht im Prüfungsbericht enthalten sind. Durch die Arbeitspapiere wird gleichzeitig nachgewiesen, dass die Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geplant und durchgeführt wurde. (Vgl. auch Neufassung IDW Prüfungsstandard: Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, IDW PS 460 n. F. Tz. 7).
Zur ausreichenden Dokumentation der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse im Rahmen des Jahresabschlusses wird der Abschlussprüfer daher neben den laufenden Arbeitspapieren eine sog. „Dauerakte” anlegen (vgl. WP Handbuch 2012, Band I, 14. Aufl. 2012, R 901).
Die Dauerakte sollte alle unternehmens- und jahresabschlussrelevanten Unterlagen enthalten, die nicht nur für das einzelne Geschäftsjahr, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg von Bedeutung sind. Sie dient vor allem dem Zweck der schnellen Information des Abschlussprüfers ...