Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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XXI. Lagebericht
Prof. Dr. Holger Philipps
1. Grundsätzliches zur Lageberichterstattung
Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss einen selbständigen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens dar. Aufstellungspflicht besteht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie der GmbH & Co. KG. Dagegen sind kleine Kapitalgesellschaften und kleine haftungsbeschränkte Personengesellschaften, einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften, – jeweils i. S. der §§ 267, 267a HGB – grundsätzlich von der Aufstellung eines Lageberichts befreit; zu den Größenklassen und die damit verbundenen grundsätzlichen größenabhängigen Erleichterungen bei der Rechnungslegung wird auf Kapitel 2 verwiesen.
Die Inhalte des Lageberichts sind gesetzlich in § 289 Abs. 1 und 2 HGB für alle aufstellungspflichtigen Unternehmen wie folgt normiert:
Darstellung und ausgewogene Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des jeweiligen Unternehmens unter Berücksichtigung finanzieller Leistungsindikatoren, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird...