Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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VIII. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Gesellschaftern
Jörg Müller
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Hierunter sind unabhängig von der Ursache der Entstehung alle zu bilanzierenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen oder gegenüber Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften oder Gesellschaftern auszuweisen. Zu den Begriffen verbundene Unternehmen und Beteiligungen vgl. § 271 HGB sowie die einschlägigen Kommentierungen. Hierbei ist seit 2010 zu berücksichtigen, dass auch sog. Zweckgesellschaften (vgl. § 290 Abs. 2 Ziff. 4 HGB) verbundene Unternehmen darstellen – unabhängig von deren Rechtsform.
Der Ausweis als Forderung gegen oder Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ist im Fall von Ausweiskonkurrenz (gleichzeitig Gesellschafter, Beteiligung oder auch Lieferant/Kunde) vorrangig. Bei wesentlichen Bilanzpositionen ist im Anhang die Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) zu vermerken.
Beispiele für den Inhalt dieser Position sind:
Liefer- und Leistungsforderungen und –Verbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Gesellschaftern,
Gewährte...