Jahresabschluss kompakt
2. Aufl. 2015
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VII. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Jörg Müller
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Der Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” erfasst alle Ansprüche aus Geschäftsvorfällen, die im Rahmen der üblichen Umsatztätigkeit des bilanzierenden Unternehmens von diesem bereits erfüllt sind, bei denen die Gegenleistung (Geldeingang) des Geschäftspartners jedoch noch aussteht.
Erfasst werden damit alle noch nicht beglichenen Rechnungen mit Umsätzen bis zum Bilanzstichtag. Zudem werden hierunter Besitzwechsel und Forderungen gegen Kreditkartenunternehmen bei bargeldlosen Umsatzgeschäften ausgewiesen.
Entscheidend für den Bilanzansatz und die periodengerechte Umsatzrealisierung (§ 252 Abs. 4 HGB) ist, dass der Gefahrenübergang noch vor dem Bilanzstichtag stattgefunden hat (siehe Incoterms). Gutschriften, die einen Schuldner betreffen, sind von den Forderungen abzusetzen bzw. unter den Rückstellungen zu erfassen. Die kreditorischen Debitoren werden ausgegliedert und unter „Sonstige Verbindlichkeiten” ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die gegen verbundene Unternehmen oder Beteiligungen besteh...