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Erbrecht/Grundstücksrecht | Gewährung des Altenteils/Leibgedinges auch durch GbR möglich
Der Begriff des Leibgedinges (oder Altenteils) ist im Gesetz zwar nicht definiert, wird jedoch von verschiedenen Vorschriften (Art. 96 EGBGB, § 850b ZPO, § 9 EGZVG, § 49 GBO) vorausgesetzt. Dabei beziehen sich sämtliche Vorschriften auf ein aus dem bäuerlichen Wirtschaftsleben hervorgegangenes Rechtsgebilde, dessen Grundzug in einem Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit unter Abwägung der Interessen des abziehenden Leibgedingsberechtigten und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation besteht. Ein Leibgeding ist dabei aber kein eigenständiges dingliches Recht, sondern lediglich der Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen, die aus und auf einem Grundstück zu gewähren sind und der Versorgung de...