Wiederkehrende Beiträge
1. Aufl. 2015
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Vorwort
Der wiederkehrende Beitrag trat erst spät neben die Abgabenart des einmaligen Beitrags und blieb lange Zeit im Hintergrund des öffentlichen Abgabenrechts. Zur Refinanzierung leitungsgebundener Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung standen wiederkehrende Beiträge nur den rheinland-pfälzischen (Verbands-)Gemeinden zur Verfügung. Das gilt bis heute auch für die Kosten des Baus und der Unterhaltung des Feld-, Weinbergs- und Waldwegenetzes. Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wurde ebenfalls zunächst nur in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Dort hat sich diese Abgabenart jedoch aus dem Hintergrund des Beitragsrechts gelöst und eine bemerkenswerte Verbreitung und Akzeptanz erlangt, während die Durchsetzung der häufig einen fünfstelligen Betrag erreichenden einmaligen Ausbaubeiträge zunehmend schwieriger wird. Angesichts dessen überrascht es nicht, dass der wiederkehrende Ausbaubeitrag auch in die Kommunalabgabengesetze Thüringens, Sachsen-Anhalts und später auch des Saarlands übernommen wurde. Weitere Schritte in den Vordergrund des Beitragsrechts stellten die Einführungen wiederkehrender Straßenbeiträge in Schleswig-Holstein und in Hessen dar. In...