Maßgeblichkeit der laufenden Unterhaltszahlungen für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG
Leitsatz
1. Im Rahmen des § 64 Abs. 3 EStG ist auf die tatsächliche und laufende Geldleistung der Kindergeldberechtigten abzustellen,
so dass ein Kindergeldberechtigter, der bei vollstationärer Unterbringung des Kindes in einer Jugendeinrichtung den Kostenbeitragsbescheid
nach § 93 SGB VIII anficht und in der Annahme von Überzahlungen vorübergehend keinen laufenden Kostenbeitrag leistet, als
keine Unterhaltsrente erbringend anzusehen ist.
2. Nachträglich erbrachte Zahlungen bleiben außer Ansatz; das gilt auch insofern der Kindergeldberechtigte im Ergebnis wirtschaftlich
tatsächlich höher als der andere Kindergeldberechtigte belastet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAE-87867
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