Versteigerung einer Immobilie als wertbegründendes Ereignis
keine Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds auf den der Zwangsversteigerung der einzigen
Fondsimmobilie vorangegangenen Bilanzstichtag
Leitsatz
1. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie stellt ein wertbegründendes Ereignis dar. Denn erst mit dem erfolgreichen Zuschlag
hat sich der tatsächliche Wert des Grundstücks realisiert.
2. Die negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds sind noch nicht mit der Folge der Zurechnung von Aufgabegewinnen
aufzulösen, wenn sich erst aufgrund der Zwangsversteigerung der einzigen Fondsimmobilie nach dem Bilanzstichtag herausstellt,
dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten nicht mehr erfolgen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 43 DStRE 2015 S. 1486 Nr. 24 EFG 2015 S. 1267 Nr. 15 EStB 2015 S. 423 Nr. 11 UAAAE-87861
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.