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FG München Urteil v. - 7 K 2169/13

Gesetze: AO § 235 Abs. 1 S. 1, AO § 370

Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Leitsatz

1. Hängt die Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids davon ab, dass Steuern hinterzogen worden sind, so müssen zur Bejahung der Rechtmäßigkeit des Bescheids die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen.

2. Das FA trägt insoweit die Feststellungslast.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PStR 2016 S. 21 Nr. 1
DAAAE-87858

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