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FG München Urteil v. - 7 K 40/13

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1

Begrenzte Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Die Begrenzung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer stellt keinen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip nach § 2 Abs. 2 EStG und den grundrechtlich geschützten Gleichheitssatz dar. Das BVerfG hat bereits entschieden, dass die beschränkte Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG mit dem Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) vereinbar ist (BVerfG v., 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAE-87850

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