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FG Köln Urteil v. - 14 K 1469/11

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Frage der unternehmerischen und gewerblichen Tätigkeit einer Schmuckhändlerin

Leitsatz

Die Stpfl hat im Zeitraum ab Juni 2003 bis Frühjahr 2006 mit Unterbrechungen Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf angeboten. Der lange Zeitraum und die Anzahl von mindestens 56 Verkaufsanzeigen belegen die Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Die Tätigkeit der Stpfl wäre nur dann nicht als gewerblich zu qualifizieren, wenn sie nahezu ausschließlich eigene Vermögensgegenstände verkauft hätte. Allerdings hat die Stpfl dazu keine substantiierten Angaben gemacht, woher diese Schmuckstücke und Gegenstände stammen, solcher Angaben hätte es aber bedurft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAE-87843

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