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Vereinbarung einer inkongruenten Gewinnausschüttung an einen ausscheidenden Gesellschafter
(1) Vereinbaren die beiden Gesellschafter einer GmbH zivil- und gesellschaftsrechtlich ordnungsmäßig in einer Satzungsänderung eine Gewinnverteilung durch einstimmigen Beschluss abweichend von § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbH, die ohne gesondertes Entgelt erfolgende Übertragung der Anteile des einen Gesellschafters auf den anderen, nunmehrigen Alleingesellschafter und eine Ausschüttung des anteiligen in der Vergangenheit thesaurierten Gewinns der GmbH an den ausscheidenden Gesellschafter, so lässt allein die Zusammenfassung dieser Schritte (Satzungsänderung, Gewinnausschüttung, Anteilsübertragung) in einer einzigen notariellen Urkunde keinen Rückschluss auf ein Scheingeschäft bzw. eine in Wirklichkeit gewollte entgeltliche Anteilsübertragung zu. Das gilt insbesondere dann, we...