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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Das NWB AAAAE-81469 (BStBl 2015 II S. 50 = Kurzinfo StuB 2015 S. 36 NWB KAAAE-81966) entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen.
In die Steuerbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen: „Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO im Hinblick auf die durch das BStBl 2015 II S. 50